Wie funktioniert die Pflegeeinstufung?
Mit Einführung der Pflegeversicherung zum 1.4.1995 sind die Leistungen der häuslichen Pflege gesetzlich geregelt. Nachzulesen sind diese im elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI).
Antrag zur Pflegeeinstufung
Hierzu muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Rufen Sie bei Ihrer Krankenkasse an und lassen sich einen Antrag auf Einstufung zur Pflegeversicherung zusenden. Unser Pflegedienst ist Ihnen gern beim Ausfüllen des Antrages behilflich.
Ermittlung des Pflegebedarfs
Um sich darauf vorzubereiten, sollten sie etwa einige Tage ein Pflegetagebuch führen, in dem sie sich jeden Handgriff notieren, der von Pflegepersonen (Angehörige, Nachbarn oder Pflegedienst) erbracht wurde. Anhand ihrer Angaben und denen des Pflegebedürftigen wird dann durch den MDK vor Ort ein Gutachten erstellt, das den Hilfebedarf feststellt.
Einstufungsvoraussetzungen
Hilfebedarf muss bereits vorhanden sein und nachgewiesen werden bei wenigstens 2 Verrichtungen aus den Bereichen von:
- Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Toilette)
- Mobilität (An-/Um-/Auskleiden, Transfer)
- Ernährung (Hilfe bei der Nahrungsaufnahme)
Hilfebedarf bei Hauswirtschaft:
- Einkauf und Nahrungszubereitung
- Waschen, bügeln, putzen