Die Krankenpflege umfasst ärztlich verordnete Maßnahmen der Krankenbehandlung. Hierzu gehören ausschließlich medizinische Leistungen, die nicht vom behandelnden Arzt selbst erbracht werden. Dadurch wird sichergestellt, das Therapieziel zu erreichen.

    vertrag

    Ablauf

    Der Hausarzt stellt eine „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ aus. Wir kümmern uns um das Ausfüllen und reichen die Verordnung bei der Krankenkasse ein. Dazu brauchen wir lediglich Ihre Unterschrift, mit der Sie der Kasse bestätigen, dass die Leistung nicht von Ihnen selbst oder jemand anderem im Haushalt durchgeführt werden kann.

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    Leistungen

    Grundsätzlich beinhalten die einzelnen Leistungen die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Maßnahme.
    Sie umfassen unter anderem:

    • Richten und kontrolliertes Verabreichen von Medikamenten
    • Insulingabe und andere Injektionen
    • Anlegen/Ausziehen von Stützstrümpfen und Kompressionsverbänden
    • Wundversorgung, Verbände anlegen, Dekubitusbehandlung
    • Legen und Wechseln eines Blasendauerkatheters
    • Einläufe, Trachealkanülenwechsel
    • Überwachung und Kontrolle von Vitalwerten

     

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    Genehmigungen

    Die Krankenkassen versuchen mit großem Eifer, Leistungsmissbrauch zu verhindern, und kontrollieren deshalb sehr gründlich. Formfehler, unvollständige Diagnosen oder sonstige Gründe können dazu führen, dass eine Verordnung nicht genehmigt wird. Wir als Pflegedienst dürfen dann keinen Einspruch erheben und werden auch nicht über die Gründe informiert. Diese erfahren nur Sie als Versicherter. Wir unterstützen Sie aber gerne bei einem Einspruch, in den allermeisten Fällen muss nur etwas nachgereicht oder nachgetragen werden.

     

    abrechnung

    Abrechnung

    Wir rechnen jeden vollen Monat direkt mit der Krankenkasse ab. Für die Behandlungspflege an sich stellen wir Ihnen keine Rechnung, allerdings wird die Krankenkasse für den ersten Monat im Jahr einen symbolischen Eigenanteil berechnen.

     

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    Organisation

    Als Dienstleister besorgen wir sehr gerne Folgeverordnungen, Medikamente oder Rezepte für Sie. Wir kümmern uns um die Abwicklung und auf Wunsch auch um dazugehörige Hilfsmittel wie Wochenboxen oder Verbrauchsmaterial wie Verbände. Ebenso gern erbringen wir Zusatzleistungen, beispielsweise das Öffnen von Rollläden oder das Mitbringen der Zeitung.

    Die Rechnung dafür können Sie, falls Sie einen Pflegegrad haben, beispielsweise über das Entlastungsbudget (§45 SGB XI) oder die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) einreichen oder uns mit Abtretungserklärung dazu ermächtigen, das direkt bei der Kasse abzurechnen.

    Habura Behandlungspflege

    Wir setzen dort an, wo der Arztbesuch endet.

     Leitstelle Pflegeservice Habura

     

    Pflegeservice Habura
    Alte Kreisstraße 40
    76149 Karlsruhe (Neureut)

    Telefon: 0721 663 999-0
    Fax: 0721 663 999-18
    E-Mail: info@habura-ka.de

    Öffnungszeiten Büro: 8:30 bis 16:30